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   KG, 14.06.2001 - 2 U 2955/00   

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KG, 14.06.2001 - 2 U 2955/00 (https://dejure.org/2001,22220)
KG, Entscheidung vom 14.06.2001 - 2 U 2955/00 (https://dejure.org/2001,22220)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - 2 U 2955/00 (https://dejure.org/2001,22220)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung des Gesellschaftsvertrags einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen Täuschung bei Abschluss eines Vorgründungsvertrags; Möglichkeit des Nachschiebens von Gründen bei der Kündigung einer Gesellschaft; Verschweigen von Tatsachen bezüglich der fachlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GmbHG § 11; BGB § 723 Abs. 1 S. 2
    Anspruch auf Übertragung von Aktien aus einem Vorgründungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2002, 725
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 2 U 2955/00
    Der Vertrag war deshalb zunächst voll wirksam und wegen eines Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrundes gemäß § 723 Abs. 1 Satz 2 BGB nur mit Wirkung für die Zukunft vernichtbar (vgl. BGH, ZIP 2000, 1483; Palandt/Sprau, § 705 Rnr. 17 ff).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 2 U 2955/00
    Die Klage wird somit bei Berechtigung des Einwands nicht nur als prozessual unzulässig, sondern mit der Rechtskraftswirkung des § 322 ZPO wegen fehlender Sachbefugnis abgewiesen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 58. Aufl., Grdz. § 50 Rnr. 23; BGH, NJW 1986, 3206; 1994, 1413).
  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 291/90

    Treuwidrigkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus KG, 14.06.2001 - 2 U 2955/00
    Der insoweit darlegungsbelastete Kläger (vgl. BGH, NJW 1992, 2346, 2347) hat nicht dargetan, dass der Beklagte zu 1) bereits vor Mitte Januar 1999, also länger als ein Jahr vor Erhalt des Anwaltsschreibens vom 29. Dezember 1999, von dem weiteren, von der L. & S. GmbH eingeleitetem Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfahren hat.
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